Home / Alleinarbeiterszschutz – Schützen Sie Ihre Alleinarbeiter
MobiCall bietet eine umfassende Lösung für Alleinarbeiter. Durch die nahtlose Kombination von Alarmauslösung, Management, Übertragung und Intervention auf einer Plattform stellt MobiCall sicher, dass die Hilfe am richtigen Ort ankommt.
Stellen Sie sicher, dass Ihre allein arbeitenden Mitarbeiter mit MobiCall universell abgesichert sind.
Das SOS-Notrufsystem von MobiCall ist nach DIN VDE V 0825-11 und DGUV/SUVA zertifiziert und entspricht den höchsten Sicherheitsstandards.
Regelung
DGUV/SUVA volle Übereinstimmung
mit der DGUV Vorschrift 112-139
Alarmauslösung
Willensabhängiges oder
-unabhängiges Auslösen von Alarmen
Vertikalitätsverlust
Verfügbar für iOS und Android*
Datenerfassung
Datenaufzeichnungen für
weitere Untersuchungen
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Mobile Endgeräte
Integrierte Infrastruktur für
Alleinarbeiterschutz auf mobilen Geräten
Überwachung & Verbesserung
Konstante Überwachung und
Verbesserung des Systems
Videoüberwachung
MobiCall empfängt Informationen,
um auf die Kamera zuzugreifen
oder reagiert auf Bewegungen
Mehrsprachige Integration
Mehrsprachige Integration
Für Westeuropäische
Sprachen
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MobiCall.App bietet eine umfassende Sicherheitslösung für den Schutz von Alleinarbeitern, mit Funktionen, die in jeder Situation ein Höchstmaß an Schutz gewährleisten.
Videoüberwachung 24/7
Lokalisierung im Innen- und Außenbereich
Datenauswertung
MobiCall.App bietet eine umfassende Sicherheitslösung für den Alleinarbeiterschutz, mit Funktionen, welche in jeder Situation ein Höchstmaß an Schutz gewährleisten.
Über die Positions- und Bewegungssensoren des Smartphones überwacht die Alarmsoftware zuverlässig die Arbeitsfähigkeit und löst im Notfall automatisch einen Alarm aus. Natürlich kann der Nutzer auch jederzeit manuell einen Notruf auslösen.
Die Visualisierung mit dem leistungsstarken MobiCall Visualisierungstool unterstützt zentrale Stellen und Stabsfunktionen, wie den Empfang, oder Sicherheitsbeauftragte auch in stressigen Situationen die Kontrolle und den Überblick zu behalten.
Verfahrensanweisungen leiten die handelnde Stelle durch stressige Situationen. Je nach Kundenwunsch besteht die Möglichkeit, Überwachungskameras anzusteuern oder situationsbezogene Alarmierungsketten anzustoßen.
Mehr lernen: NVX
Gesundheitswesen: In Krankenhäusern, Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeiten häufig Mitarbeiter allein, z. B. Krankenschwestern und -pfleger bei der Visite oder Ärzte auf Abruf.
Sicherheit: Sicherheitskräfte arbeiten oft allein, was sie anfällig für Angriffe oder Raubüberfälle macht.
Öffentliche Einrichtungen: Dazu können Polizeibeamte, Sanitäter, Sicherheitsbeamte, Sozialarbeiter, Lehrer oder andere Angestellte gehören
Bank- und Finanzdienstleistungen: Personen, die im Bereich der Finanzdienstleistungen tätig sind, sind ständig von Raubüberfällen und Anschlägen bedroht
Handel: Viele Einzelhandelsgeschäfte, wie Tankstellen und Convenience Stores, sind mit Einzelarbeitern besetzt.
Versorgungsunternehmen: Beschäftigte von Versorgungsunternehmen, z. B. von Strom- oder Gasversorgern, arbeiten oft allein.
Wartung: Wartungsarbeiter, die z. B. in Fabriken oder Bürogebäuden tätig sind, arbeiten oft allein.
Lieferung: Auslieferungsfahrer arbeiten oft allein, was sie anfällig für Unfälle oder Raubüberfälle macht
Reinigung: Hausmeister und Reinigungspersonal arbeiten oft allein, was sie anfällig für Unfälle und Verletzungen macht.
Der Alleinarbeiterschutz ist eine wichtige Sicherheitsmaßnahme für Arbeitnehmer, die allein arbeiten. Es handelt sich dabei um eine Art Risikomanagementstrategie, die darauf abzielt, isolierte Arbeitnehmer vor potenziellen Gefahren zu schützen, ihre Verwundbarkeit zu verringern und sicherzustellen, dass sie im Bedarfsfall Hilfe rufen können. Der Schutz von Alleinarbeitern umfasst in der Regel die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung sowie von Kommunikationsgeräten wie Panikknöpfen, GPS-, Wifi- oder Bluetooth-Lokalisierungssystemen und persönlichen Alarmen, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, im Notfall schnell andere zu alarmieren.
Ergänzt werden kann dies durch regelmäßige Kontrollverfahren und periodische Bewertungen der Risiken für Alleinarbeiter. Darüber hinaus kann der Schutz von Einzelarbeitern auch Schulungen, zur Erkennung von Gefahrensituationen und zur angemessenen Reaktion darauf, umfassen. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können Unternehmen ihre allein arbeitenden Mitarbeiter vor potenziell gefährlichen Situationen schützen, während sie unabhängig arbeiten.
Unternehmen brauchen den Alleinarbeiterschutz, weil es wichtig ist, ein sicheres Arbeitsumfeld für Mitarbeiter zu schaffen, die allein oder an isolierten Orten arbeiten. Alleinarbeitende unterstehen einem höheren Risiko, aufgrund fehlender Aufsicht und Unterstützung potenziellen physischen, psychologischen oder emotionalen Gefahren ausgesetzt zu sein.
Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, angemessene Sicherheitsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter zu treffen, einschließlich des Schutzes vor Gefahren wie dem Ausrutschen, Stolpern und Stürzen, gefährlichen Chemikalien, gefährlichen Maschinen, Gewalt und Stress am Arbeitsplatz. Durch den Alleinarbeiterschutz können Arbeitgeber gewährleisten, dass ihre Mitarbeiter vor potenziellen Risiken am Arbeitsplatz sicher sind. Der Alleinarbeiterschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds für alle Mitarbeiter.
Systeme zum Alleinarbeiterschutz geben den Mitarbeitern ein größeres Gefühl von Sicherheit, wenn diese in einer gefährlichen Umgebung oder alleine arbeiten. Alleinarbeiterschutzsysteme können das Risiko von Zwischenfällen am Arbeitsplatz dank Funktionen wie Panikwarnungen und Echtzeitüberwachung verringern.
Durch die Ausstattung von Alleinarbeitern mit Zwei-Wege-Kommunikationsgeräten können Sie im Notfall schnell mit Vorgesetzten und anderen Mitarbeitern kommunizieren. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter bei einem Zwischenfall sofortige Unterstützung erhalten.
Mit der in die Systeme, zum Schutz von Alleinarbeitern, integrierten GPS-Technologie können Arbeitgeber den Aufenthaltsort ihrer Mitarbeiter verfolgen und sicherstellen, dass diese jederzeit sicher sind. Manager erhalten außerdem einen besseren Überblick über die Anwesenheit und Pünktlichkeit der Mitarbeiter und können so besser organisieren und planen.
Unternehmen müssen eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften einhalten, wenn es um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter geht, ein Plan zum Schutz einsamer Mitarbeiter erleichtert ihnen jedoch die Einhaltung dieser Anforderungen.
Arbeitgeber sind für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter während der Arbeit verantwortlich. Ein umfassendes System zum Alleinarbeiterschutz verringert die Haftung des Unternehmens, falls sich ein Unfall ereignet, während jemand allein oder unter gefährlichen Bedingungen arbeitet.
Die Gewissheit, dass der Arbeitgeber Maßnahmen ergreift, um die Mitarbeiter während der Arbeit zu schützen, kann die Arbeitsmoral enorm steigern. Es zeigt, dass sich das Unternehmen um deren Wohlergehen kümmert, was zu einer höheren Loyalität und Produktivität bei den Mitarbeitern führen kann, die sich sonst vielleicht nicht trauen würden, während der Arbeitszeit allein zu arbeiten.
Die Investition in ein System zum Schutz von Alleinarbeitern mag zunächst teuer sein, allerdings können Unternehmen im Laufe der Zeit Geld sparen, da die Versicherungsprämien, die Anwaltskosten im Zusammenhang mit Zwischenfällen am Arbeitsplatz und die Zahl der verletzungs- oder krankheitsbedingten Ausfalltage sinken sowie die Ressourcen dank der verbesserten Nachverfolgungsmöglichkeiten im System selbst effizienter genutzt werden.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention” (BGV/GUV-V A1) muss der Unternehmer die mit der Alleinarbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und die Arbeitsbedingungen entsprechend beurteilen. Nach der Gefährdungsbeurteilung sind geeignete Maßnahmen vorzusehen und die Abläufe zu dokumentieren. Ein erhöhtes Risiko liegt vor, wenn eine Person nach einem Ereignis nur noch eingeschränkt handlungsfähig ist. Ist eine Person nach einem Ereignis handlungsunfähig, wird die Risikostufe stattdessen als kritisch definiert. In beiden Fällen sind die persönlichen Alarmsysteme (PAS) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV 112-139) notwendig. Ein PAS besteht aus der Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ) und den Personen-Notsignal-Geräten (PAD). Endgeräte, die Sprachkommunikation unterstützen, werden als PAD-S bezeichnet.
Ein Alleinarbeiter ist jemand, der Aufgaben und Tätigkeiten allein und fern von Kollegen und Vorgesetzten ausführt. Andere Menschen können Einzelarbeiter nicht immer sehen oder hören. Solche Personen können einem Risiko ausgesetzt sein, da im Notfall Hilfe nicht in der Nähe ist. Für diese Mitarbeiter ist eine gründliche Risikobewertung erforderlich und es müssen Prozesse und Verfahren eingeführt werden, um Alleinarbeiter zu schützen. Diese Richtlinien gibt das Gesetz BGR/GUV-R 139 vor. Mit MobiCall kann Technologie eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass im Bedarfsfall schnell und effizient Hilfe geleistet werden kann. Erfahren Sie mehr darüber, wie MobiCall Alleinarbeiter schützt: https://www.newvoiceinternational.com/de/alleinarbeiterschutz/